Flaschenpfand: Bon auch später noch einlösbar

Düsseldorf (dpa/tmn) – Erst füttert man den Rückgabeautomaten mit einem Dutzend Flaschen, dann vergisst man, den Bon für das Pfand an der Kasse einzulösen. Das sollte kein Problem sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wenn der Supermarkt oder Händler die Rücknahme von 
Pfandflaschen mit Bons organisiert, müssen diese auch über den Ausstellungstag hinaus gültig sein. Rechtlich gesehen ist dies laut den Experten sogar drei Jahre lang ab Ausdruck möglich.

Fotocredits: Gero Breloer

(dpa)