Was tun bei hohen Rechnungen für vermeintliche Gratisproben?

Kehl – Immer wieder tappen Verbraucher im Internet in Abofallen. Betroffene sollten hohen Forderungen schriftlich widersprechen – wenn sie etwa Produkte erhalten, die sie nicht bestellt haben.

Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum (evz) Deutschland aufmerksam. Die Experten stellen auf ihrer Internetseite einen Musterbrief zur Verfügung. Betroffene sollten auf keinen Fall geforderte Beträge bezahlen, raten die Verbraucherschützer.

Stattdessen sollten Betroffene in der E-Mail mit dem Widerspruch zusätzlich verlangen, dass die persönlichen Daten sofort gelöscht werden. Wichtig: In dem Schreiben die Kundennummer nicht vergessen.

Die Verbraucherschützer warnen derzeit vor einer Firma mit Sitz in Spanien, die kostenlose Produktproben verspricht. Wer sich auf der Seite über den Button «kostenlos starten» registriert, erhält jedoch keine Gratisprodukte, sondern hohe Rechnungen, Mahnschreiben und Inkassoandrohungen sowie teils nicht bestellte Waren.

Die Experten raten: Verbraucher sollten grundsätzlich bei kostenlosen Angeboten im Internet vorsichtig sein – also immer das Impressum sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollieren.

Fotocredits: Jens Büttner
(dpa/tmn)

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