Verbraucherschutz will neue Regeln für Wertpapiergeschäfte

Frankfurt – Die wachsende Zahl von Vorschriften für die Beratung von Bankkunden bei Wertpapiergeschäften ist aus Sicht von Verbraucherschützer wenig hilfreich – im Gegenteil.

«Der geltende Rechtsrahmen ist zu wenig an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtet», kritisierte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). «Wir brauchen nicht mehr Vorschriften, sondern andere», mahnte Mohn. Sie bekräftigte die Forderung nach einem Verbot von Provisionen beim Verkauf von Bankprodukten.

Bei der Provisionsberatung verdient die Bank Geld, wenn der Kunde sich etwa für den Kauf von Fondsanteilen entscheidet und dabei ein Ausgabeaufschlag fällig wird. Aus Sicht von Verbraucherschützern entsteht dadurch ein Interessenkonflikt, der zur Empfehlung teurer oder unpassender Anlagen führen kann. Bei der Honorarberatung würde der Kunde dagegen für die Beratungsleistung an sich zahlen – auch wenn er sich am Ende gegen einen Abschluss entscheidet.

«Die Politik versucht mit viel Regulatorik den Interessenskonflikt der Institute in den Griff zu bekommen, der durch die Provisionen entsteht. Das ist wenig hilfreich, weil es schlicht nicht funktioniert», sagte die Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams der Deutschen Presse-Agentur.

Seit Januar 2018 greift die
EU-Richtlinie Mifid II. Seither müssen Banken jedes Telefonat eines Kunden mit einem Wertpapierberater aufzeichnen und für mindestens fünf Jahre archivieren. Bei Rechtsstreitigkeiten soll sich so leichter nachvollziehen lassen, ob ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde. Zudem müssen Kunden vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet.

Deutschlands Bankenverbände hatten jüngst eine Überarbeitung der Regeln gefordert. Viele Kunden fühlten sich durch die Fülle an Informationen überfordert und verunsichert, etliche hielten sich bei Wertpapiergeschäften zurück, so das
Ergebnis einer Studie der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), in der die fünf großen Bankenverbände organisiert sind.

Zwar haben die Verbraucherschützer Zweifel an der Methodik der Studie, aber auch nach ihrer Einschätzung sorgen die Regeln für unnötige Bürokratie und Kosten. Die Schlussfolgerung, die Informationspflichten abzuschaffen, wäre allerdings ein Rückschritt, warnte Mohn. «Notwendig ist ein Neustart: Wir brauchen klare und anwendbare Regeln, die Verbrauchern gute Beratung garantieren», forderte sie.

Fotocredits: Kay Nietfeld
(dpa)

(dpa)