Gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei Uni-Sport

Celle – Ein Student steht beim Uni-Sport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dagegen spricht auch nicht, dass die Fußballspiele in der Campusliga Wettkampfcharakter haben. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Der Fall: Der Student nahm an einem Fußballturnier im Rahmen der Campusliga teil. Beim Aufwärmen verletzte er sich am Kreuzband und am Außenmeniskus. Der Unfallversicherungsträger war der Meinung, der Student habe nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden. Er verlangte von der Krankenversicherung des Studenten, rund 14 000 Euro für die Behandlung des Studenten zu erstatten.

Das Urteil, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: L 3 U 56/15): Die gesetzliche Unfallversicherung musste die Kosten tragen. Es gebe einen gesetzlichen Versicherungsschutz für Studenten. Das Fußballspielen sei in diesem Fall studiumsbezogen gewesen. Das Fußballturnier der Campusliga habe dem körperlichen Ausgleich, der sozialen Integration und damit auch der Persönlichkeitsentwicklung gedient. Das Turnier habe in der organisatorischen Verantwortung der Hochschule gestanden, die Studierenden seien in der Ausgestaltung der Verrichtung nicht völlig frei gewesen.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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