Geld und Recht

Ratgeber-Bestseller: «Bonusjahre» auf Platz eins

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München - Mit ihrem Titel «Bonusjahre» gelingt Frank Elstner und Prof. Dr. Gerd Schnack in dieser Woche der direkte Wiedereinstieg auf Platz eins der Top Ten der Ratgeberbücher. Sie verdrängen damit Alexandra Reinwarth mit «Am Arsch vorbei geht auch ein Weg» von der Spitzenposition auf den zweiten Rang. Corinna Wild schafft mit ihrem Kochbuch «Mix ohne Fix» den Neueinstieg auf der Drei. Platz Titel Preis 1. (WE) Elstner, Frank; Schnack, Gerd: Bonusjahre, Piper 20,00 Euro 2. (1.) Reinwarth, Alexandra: Am Arsch vorbei geht auch ein Weg, Mvg Verlag 16,99 Euro 3. (NEU) Wild, Corinna: Mix ohne Fix, C. T. Wild Verlag 9,90 Euro 4. (2.) Stahl, Stefanie: Das Kind in dir muss Heimat finden, Kailash / Sphinx 14,99 Euro 5. (3.) Thiel, Sophia:

Anwälte: Rechtsberatung über Internet nimmt zu

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Essen - Die Rechtsberatung über Internetplattformen nimmt nach Einschätzung des Deutschen Anwaltvereins rasant zu. Seiten wie «scheidung.de» und «gekündigt.de» seien nur die Spitze eines Eisbergs, sagte Präsident Ulrich Schellenberg anlässlich des 68.  Deutschen Anwaltstages in Essen. «Ich bin überzeugt davon, dass standardisierbare Aufgaben, also Routineaufgaben, zunehmend von Computersystemen übernommen werden», sagte Schellenberg. Es werde kein Rechtsgebiet ausgenommen sein. Das Prinzip sei, dem Verbraucher niedrigschwellige Angebote zu machen. So könne zum Beispiel eine Plattform bei Flugausfällen oder -verspätungen in Sekundenschnelle analysieren, ob und in welcher Höhe ein Fluggast Ansprüche geltend machen könne. Dies könne dann über standardisierte Formulare erfolgen. Schellenbe

Zwei Haushalte: Lebensmittelpunkt am Heimatort nachweisen

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Berlin - Steuerzahler, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort haben, dürfen die Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Haushalt am Heimatort den Lebensmittelpunkt darstellt. «Es genügt nicht, nur eine Wohnung im Heimatort nachzuweisen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt (Az.: 6 K 511/13). «Vielmehr muss sich dort auch das soziale Leben abspielen.» Im dem verhandelten Fall unterhielt eine Angestellte einen Haushalt sowohl im Heimat- als auch an ihrem Beschäftigungsort. Pro Jahr unternahm sie 30 Fahrten zu ihrem Haus im Heimatort. Das Haus hatte sie von ihrer Mutter geschenkt bekommen und für etwa 100 000 Euro sanieren lassen. In d

Was, wann, wo: Wie Versicherte einen Schaden melden

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Hamburg - Wer den Schaden hat, braucht eine Versicherung. Damit sie auch zahlt, müssen Versicherte den Schaden aber erst einmal melden: «Im Fall der Fälle müssen Sie sich unverzüglich an ihre Versicherung wenden», erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Unverzüglich heißt: So schnell wie möglich. «Sind Sie im Krankenhaus, weil Sie verletzt wurden, müssen Sie sich sicher nicht noch am selben Tag melden», sagt Boss. «Sobald es Ihnen aber besser geht, sollten Sie ihre Versicherung über den Schaden informieren.» Weil der Versicherte im Zweifel nachweisen muss, dass er einen Schaden gemeldet hat, ist die schriftliche Meldung ratsam. «Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel in Ihren Unterlagen», sagt Boss. Angeben müssen Versicherte, was, wann, wo und w

Ehegattensplitting trotz räumlicher Trennung möglich

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Münster - Ehepaare, die zwar räumlich getrennt leben, aber eine intakte Ehe führen, können bei der Steuererklärung das Ehegattensplitting nutzen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 7 K 2441/15). «Können die Ehegatten plausibel nachweisen, dass die Ehe intakt ist, obwohl beide Partner räumlich getrennt leben, so muss das Finanzamt den günstigen Splittingtarif akzeptieren», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Im Urteilsfall zogen die Ehefrau und der Sohn im Jahr 2001 aus dem gemeinsamen Familienheim aus, während der Ehemann dort wohnen blieb. Im Streitjahr 2012 veranlagte das Finanzamt das Ehepaar zunächst gemeinsam zur Einkommensteuer. Eine Betriebsprüfung ergab jedoch, dass die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting nicht mehr vorlägen, da das Ehepaar

ALG II: Fahrtkostenpauschale bei Nebenjob anrechnungsfrei

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Dortmund - Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss bei einem Nebenjob seine Fahrtkostenpauschale nicht auf die Sozialleistung anrechnen. Das zeigt ein Urteil. Eine solche Pauschale gleicht nur Unkosten aus, die der Arbeitgeber veranlasst habe. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S 31 AS 2064/14), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. Der Fall: Ein Langzeitarbeitsloser arbeitete für 100 Euro zehn Stunden monatlich als Gärtner. Dazu erhielt er 25 Euro monatlich für Fahrtkosten, die ihm durch die Entsorgung von Grünabfällen entstanden. Das zuständige Jobcenter hob die Bewilligung von Arbeitslosengeld II teilweise auf. Es rechnete die Fahrtkostenerstattung als Einkommen an und verlangte entsprechend eine rückwirkende Erstattung. Das Urteil: Die

Passende Finanzprodukte sind nicht leicht zu finden

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Frankfurt/Main - Viele Finanzprodukte passen nicht zum Bedarf der Anleger. Das lässt sich aus einer Studie schließen, die für das Projekt Marktwächter der Verbraucherzentralen erstellt wurde. 95 Prozent dieser Anlageprodukte waren aus Sicht der Experten nicht im besten Kundeninteresse. Denn sie waren oft wenig rentabel und teurer als vergleichbare Produkte. Auch waren sie oft unflexibel und für die Anleger eigentlich zu riskant. Für die Studie wurden fast 3900 Anlageprodukte bewertet. Grundlage dafür waren über 830 persönliche Geldanlage- und Altersvorsorgeberatungen von Verbraucherzentralen. Auch wenn die Studie von 2015 ist, das Problem besteht weiterhin. Um die Angebote verstehen und vergleichen zu können, sind Verbraucher nach wie vor auf Beratung angewiesen. «Anleger wenden sich d

Endlich Rendite? – Wie Anleger von Dividenden profitieren

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Frankfurt/Main - Es ist ein wenig paradox: Die meisten Sparer in Deutschland machen nach wie vor einen weiten Bogen um Aktien. Nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts (DAI) ist die Zahl der Aktionäre im vergangenen Jahr sogar leicht gesunken. Knapp 8,98 Millionen Menschen besaßen Aktien oder Anteile an Aktienfonds - etwa 30 000 weniger als ein Jahr zuvor. Nur jeder siebte Bundesbürger steckt damit direkt oder indirekt Geld in Aktien. Und das, obwohl die Kurse derzeit von einem Rekord zum nächsten eilen, während das immer noch beliebte Sparbuch kaum bis gar keine Zinsen bringt. Dabei kann sich ein Investment in Aktien lohnen: 46,3 Milliarden Euro schütten die Aktiengesellschaften hierzulande voraussichtlich in diesem Jahr an Dividende aus - so viel wie noch nie. Das zeigt die Untersuch

Zahl der Online-Steuererklärungen steigt

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Berlin - Die Zahl der elektronisch übermittelten Steuererklärungen ist gestiegen. 2016 haben 21 Millionen Personen ihre Steuererklärung online über die Schnittstelle der Finanzverwaltung abgegeben. Zum Vergleich: 2012 waren es nur 12 Millionen. Darauf macht der Digitalverband Bitkom aufmerksam. Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige bis zum 31. Mai ihre Einkommensteuererklärung für 2016 abgeben. Ausnahme: Sie beauftragen einen Steuerberater, dann bleibt bis Jahresende Zeit. Privatpersonen sind nicht dazu verpflichtet ihre Daten elektronisch zu übermitteln - Unternehmer in der Regel hingegen schon. Wichtig: Wer seine Daten auf diesem Weg übermittelt, sollte darauf achten, dass er immer die aktuellste Version der Software verwendet. Denn sowohl das Steuerrecht als auch die Anforderungen an

Rentner können mit Minijob ihre eigene Rente erhöhen

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Berlin - Wer eine Rente bezieht, kann jetzt nach Erreichen der regulären Altersgrenze während einer Beschäftigung eigene Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Durch diese Beiträge erhöht sich die eigene Rente. Das kann sich für Minijobber durchaus lohnen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Minijobber verdienen maximal 450 Euro im Monat. Bei ihnen zahlt der Arbeitgeber in der Regel einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Gehalts zur Rentenversicherung. Ein Rentner mit Minijob kann sich mit einem eigenen Beitrag in Höhe von 3,7 Prozent vom Verdienst an der Rentenversicherung beteiligen. Bei einem Verdienst von 450 Euro entspricht dies einem monatlichen Beitrag von 16,65 Euro. Wurde der Beitrag ein Jahr lang in dieser Höhe gezahlt, steigt die monatliche R