Freiwilliges Soziales Jahr auf Rente anrechenbar

Berlin – Ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr bietet gute Möglichkeiten, sich zu engagieren. Auch sie lassen sich auf die Rente anrechnen – und für diese Zeit zahlt der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge allein.

Die spätere Rente erhöht sich somit, ohne das die Versicherten selbst Beiträge eingezahlt haben. Das gilt auch für den Bundesfreiwilligendienst. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Der Arbeitgeber meldet der Rentenversicherung den Dienstbeginn und teilt die Beschäftigungszeiten sowie die Arbeitsentgelte mit. Grundlage für die Beitragshöhe sind das Taschengeld und eventuelle Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät allen Freiwilligen, den bei der Rentenversicherung geführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit zu prüfen. Denn ihre abgeleisteten Zeiten im Rahmen dieser Programme erhöhen nicht nur die spätere Rente, sie zählen auch zu den Mindestversicherungszeiten für Rentenansprüche.

Wer bereits das reguläre Rentenalter erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist während des Bundesfreiwilligendienstes versicherungsfrei. Er bekommt keine Rentenbeiträge mehr gutgeschrieben.

Bezieher einer Altersvollrente, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro beachten. Wird dieser Wert überschritten, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrages auf die Rente angerechnet.

Fotocredits: Friso Gentsch
(dpa/tmn)

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