Auch mittlerweile getrennt lebende Ehepartner können zu einer gemeinsamen Veranlagung bei der Lohnsteuererklärung verpflichtet werden, zumindest, wenn es die Zeit betrifft, in der sie noch zusammenwohnten. Foto: Oliver Berg/dpa
Oliver Berg
(dpa)Auch mittlerweile getrennt lebende Ehepartner können zu einer gemeinsamen Veranlagung bei der Lohnsteuererklärung verpflichtet werden, zumindest, wenn es die Zeit betrifft, in der sie noch zusammenwohnten. Foto: Oliver Berg/dpa
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