Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom
(dpa)Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom
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