Immobilieneigentümer müssen die Anlage V der Steuererklärung ausfüllen, um ihre Einkünfte zu versteuern. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Benjamin Nolte
(dpa)Immobilieneigentümer müssen die Anlage V der Steuererklärung ausfüllen, um ihre Einkünfte zu versteuern. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
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