Inhaber eines Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschusspistolen auch außerhalb der eigenen Wohnung oder einer Schießstätte tragen. Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa
Oliver Killig
(dpa)Inhaber eines Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschusspistolen auch außerhalb der eigenen Wohnung oder einer Schießstätte tragen. Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa
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