Wann und für was der Beschenkte einen Gutschein einlöst, kann er selbst entscheiden – zumindest weitgehend. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa
Jens Kalaene
(dpa)Wann und für was der Beschenkte einen Gutschein einlöst, kann er selbst entscheiden – zumindest weitgehend. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa
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