Haben Arbeitnehmer nur einige Monate Arbeitslosengeld bezogen und waren ansonsten in Anstellung, können sie die gezahlte Lohnsteuer teilweise zurückholen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Benjamin Nolte
(dpa)Haben Arbeitnehmer nur einige Monate Arbeitslosengeld bezogen und waren ansonsten in Anstellung, können sie die gezahlte Lohnsteuer teilweise zurückholen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
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