Vor- und Nacherben können sich durch eine sogenannte Erbauseinandersetzung aus dem im Testament bestimmten Erbverhältnis lösen. Foto: Jens Büttner/ZB/dpa
Jens Büttner
(dpa)Vor- und Nacherben können sich durch eine sogenannte Erbauseinandersetzung aus dem im Testament bestimmten Erbverhältnis lösen. Foto: Jens Büttner/ZB/dpa
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