Steuern: Anleger können Verluste aus verfallenen Optionen beim Fiskus steuermindernd geltend machen. Foto: Jan Woitas
Jan Woitas
(dpa)Steuern: Anleger können Verluste aus verfallenen Optionen beim Fiskus steuermindernd geltend machen. Foto: Jan Woitas
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(dpa)