Den Stecker ziehen: Wenn Stromversorger den Preis erhöhen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Franziska Gabbert
(dpa)Den Stecker ziehen: Wenn Stromversorger den Preis erhöhen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
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