Den Stecker ziehen: Wenn Stromversorger den Preis erhöhen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn Franziska Gabbert

Den Stecker ziehen: Wenn Stromversorger den Preis erhöhen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Franziska Gabbert

(dpa)