Oft wird ein Nachlass von einem Testamentsvollstrecker verwaltet. Dieser darf auch einem Dritten eine Generalbevollmacht erteilen. Foto: Jens Büttner/zb/dpa
Jens Büttner
(dpa)Oft wird ein Nachlass von einem Testamentsvollstrecker verwaltet. Dieser darf auch einem Dritten eine Generalbevollmacht erteilen. Foto: Jens Büttner/zb/dpa
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