Oft wird ein Nachlass von einem Testamentsvollstrecker verwaltet. Dieser darf auch einem Dritten eine Generalbevollmacht erteilen. Foto: Jens Büttner/zb/dpa Jens Büttner

Oft wird ein Nachlass von einem Testamentsvollstrecker verwaltet. Dieser darf auch einem Dritten eine Generalbevollmacht erteilen. Foto: Jens Büttner/zb/dpa

Jens Büttner

(dpa)