Auch wenn Opa auf Sozialhilfe angewiesen ist, darf er seiner Enkelin weiter das übliche Taschengeld zahlen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Jens Büttner
(dpa)Auch wenn Opa auf Sozialhilfe angewiesen ist, darf er seiner Enkelin weiter das übliche Taschengeld zahlen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
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