Die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben: Bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe gilt künftig ein Freibetrag von 1139,99 Euro. Foto: Andrea Warnecke
Andrea Warnecke
(dpa)Die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben: Bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe gilt künftig ein Freibetrag von 1139,99 Euro. Foto: Andrea Warnecke
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