Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte eine Woche später erneut eine Belehrung über das Widerrufsrecht per Post erhalten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Christin Klose
(dpa)Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte eine Woche später erneut eine Belehrung über das Widerrufsrecht per Post erhalten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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(dpa)