Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte eine Woche später erneut eine Belehrung über das Widerrufsrecht per Post erhalten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn Christin Klose

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte eine Woche später erneut eine Belehrung über das Widerrufsrecht per Post erhalten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Christin Klose

(dpa)