Wer ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, muss die Einkünfte versteuern. Wird dem studierenden Kind ein Nießbrauch eingeräumt, fallen weniger Steuern an. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa
Hans-Jürgen Wiedl
(dpa)Wer ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, muss die Einkünfte versteuern. Wird dem studierenden Kind ein Nießbrauch eingeräumt, fallen weniger Steuern an. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa
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(dpa)