Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer können Beschäftigte nicht steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Christin Klose
(dpa)Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer können Beschäftigte nicht steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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