Den Begünstigten seiner Lebensversicherung nennt man besser namentlich. Sonst kann es passieren, dass die Hinterbliebenen vor dem Nachlassgericht streiten müssen. Foto: Jens Büttner/Archiv
Jens Büttner
(dpa)Den Begünstigten seiner Lebensversicherung nennt man besser namentlich. Sonst kann es passieren, dass die Hinterbliebenen vor dem Nachlassgericht streiten müssen. Foto: Jens Büttner/Archiv
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(dpa)