Entlastung für Kinder von Pflegebedürftigen: Nach einem Gesetz, das der Bundesrat am Freitag billigte, müssen sie sich künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Klaus-Dietmar Gabbert
(dpa)