Entlastung für Kinder von Pflegebedürftigen: Nach einem Gesetz, das der Bundesrat am Freitag billigte, müssen sie sich künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn Klaus-Dietmar Gabbert

Entlastung für Kinder von Pflegebedürftigen: Nach einem Gesetz, das der Bundesrat am Freitag billigte, müssen sie sich künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn

Klaus-Dietmar Gabbert

(dpa)