Weil ein Hartz-IV-Bezieher sich angeblich nicht aus dem Urlaub zurückmeldete, kürzte das Jobcenter die Leistungen. Zu unrecht: Der Betroffene ließ sein Vorsprechen bezeugen. Foto: Jens Büttner/dpa
Jens Büttner
(dpa)Weil ein Hartz-IV-Bezieher sich angeblich nicht aus dem Urlaub zurückmeldete, kürzte das Jobcenter die Leistungen. Zu unrecht: Der Betroffene ließ sein Vorsprechen bezeugen. Foto: Jens Büttner/dpa
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