Im Fall des Hessischen Landgerichts wurde zugunsten der Witwe entschieden, dass sie Anspruch auf Entschädigung habe. Ihr Mann starb zuvor bei einem Unfall als Jagdhelfer. Foto: Felix Kästle/dpa
Felix Kästle
(dpa)Im Fall des Hessischen Landgerichts wurde zugunsten der Witwe entschieden, dass sie Anspruch auf Entschädigung habe. Ihr Mann starb zuvor bei einem Unfall als Jagdhelfer. Foto: Felix Kästle/dpa
Felix Kästle
(dpa)