Hartz-IV-Empfänger, die mit Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und von diesen unterstützt werden, müssen mit weniger Hartz-IV-Leistungen rechnen. Foto: Ralf Hirschberger
Ralf Hirschberger
(dpa)Hartz-IV-Empfänger, die mit Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und von diesen unterstützt werden, müssen mit weniger Hartz-IV-Leistungen rechnen. Foto: Ralf Hirschberger
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(dpa)