Gutachten eines Statikers können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt sie sind für eine Handwerkerleistung erforderlich. Foto: Armin Weigel/dpa
Armin Weigel
(dpa)Gutachten eines Statikers können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt sie sind für eine Handwerkerleistung erforderlich. Foto: Armin Weigel/dpa
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