Bei finanziellen Leihgeschäften sollten Hartz-IV-Empfänger ein Darlehensvertrag aufsetzen, sonst droht der Vorwurf eines Scheingeschäftes. Foto: Jens Büttner/dpa
Jens Büttner
(dpa)Bei finanziellen Leihgeschäften sollten Hartz-IV-Empfänger ein Darlehensvertrag aufsetzen, sonst droht der Vorwurf eines Scheingeschäftes. Foto: Jens Büttner/dpa
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