Um vorzeitig aus einem Fitness-Vertrag zu kommen, reicht eine pauschale Angabe von «gesundheitlichen Gründen» nicht aus. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa
Britta Pedersen
(dpa)Um vorzeitig aus einem Fitness-Vertrag zu kommen, reicht eine pauschale Angabe von «gesundheitlichen Gründen» nicht aus. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa
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(dpa)