Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung haben Verbraucher das Recht, einen Kreditvertrag zu widerrufen. Ein Nutzungsersatz für gezahlte Zinsbeträge steht ihnen laut einem EuGH-Urteil allerdings nicht zu. Foto: Volker Wenzlawski/Zentralbild/dpa-tmn
Volker Wenzlawski
(dpa)