Verbraucher sollten die Steuerbegünstigung für Abfindungen geltend machen und das Finanzamt auf die anhängige Revision hinweisen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
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(dpa)Verbraucher sollten die Steuerbegünstigung für Abfindungen geltend machen und das Finanzamt auf die anhängige Revision hinweisen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
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