Prozesskosten im Erbschaftsstreit fallen unter Nachlassverbindlichkeiten und können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Jens Büttner/dpa
Jens Büttner
(dpa)Prozesskosten im Erbschaftsstreit fallen unter Nachlassverbindlichkeiten und können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Jens Büttner/dpa
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