Ist im Testament keine gegenseitige Erbeinsetzung festgehalten, tritt nach dem Tod eines Ehegatten möglicherweise die gesetzliche Erbfolge ein. Foto: Jens Büttner/zb/dpa
Jens Büttner
(dpa)Ist im Testament keine gegenseitige Erbeinsetzung festgehalten, tritt nach dem Tod eines Ehegatten möglicherweise die gesetzliche Erbfolge ein. Foto: Jens Büttner/zb/dpa
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