Steuerzahler sollen die Einrichtungskosten für die Zweitwohnung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
Jens_Schierenbeck
(dpa)Steuerzahler sollen die Einrichtungskosten für die Zweitwohnung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
Jens_Schierenbeck
(dpa)