Rückerstattete Beitrräge an ein Versorgungswerk müssen nicht versteuert werden, wenn die Mitgliedschaft nur kurze Zeit Bestand. Dies urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Foto: Oliver Berg/dpa
Oliver Berg
(dpa)Rückerstattete Beitrräge an ein Versorgungswerk müssen nicht versteuert werden, wenn die Mitgliedschaft nur kurze Zeit Bestand. Dies urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Foto: Oliver Berg/dpa
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