Passiert es, dass Anleger wegen einer Unternehmensspaltung neue Aktien erhalten, wird darauf keine Abgeltungssteuer fällig. Foto: Arne Dedert/dpa
Arne Dedert
(dpa)Passiert es, dass Anleger wegen einer Unternehmensspaltung neue Aktien erhalten, wird darauf keine Abgeltungssteuer fällig. Foto: Arne Dedert/dpa
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