Zugriff aufs Bankkonto für den Notfall regeln

Berlin – In einer Vorsorgevollmacht kann jeder regeln, wer im Notfall für ihn sprechen soll. Sie muss in schriftlicher Form mit Datum und Unterschrift vorliegen.

Sollen Bevollmächtigte auch auf ein Bankkonto zugreifen können, genügt eine Vorsorgevollmacht allerdings meist nicht. Die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 10/2018) rät, bei der Bank nach einem speziellen Formular zu fragen. In der Regel müssen Kontoinhaber und Bevollmächtigte es unterschreiben.

Direktbanken bieten entsprechende Formulare oft auf ihrer Internetseite an. Auch hier unterschreiben beide, dann wird das Formular an die Bank geschickt. Bevollmächtigte müssen sich in der Regel mittels Postident oder Video-Chat ausweisen.

Fotocredits: Angelika Warmuth
(dpa/tmn)

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