Zollgebühren auf Geschenkpaket aus dem Ausland: Was tun?

Düsseldorf – Geschenke, die per Paket aus dem Ausland, eintreffen, kosten den Empfänger oft noch etwas. Denn bei Waren über einem Wert von 45 Euro fallen Zollgebühren an.

Mancher Paketdienst schlägt noch Bearbeitungsgebühren obendrauf. Eine Rechnung kann noch Monate später eintreffen – und zwar nicht beim Absender, sondern beim eigentlich beschenkten Empfänger. Obendrein werden Empfänger bei der Übergabe des Paketes an der Tür zunächst nicht aufgeklärt. Das berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Verbraucherschützer haben einen Tipp: Als Empfänger Beschwerde einlegen. Die Experten beziehen sich auf Berichte von Betroffenen in
Beschwerdeforen im Internet. Danach ließen Paketdienste selbst nach mehreren Mahnungen die Forderungen noch aus Kulanz fallen, wenn man sich vehement über die Rechnung beschwere.

Für Privatsendungen mit einem Wert bis einschließlich 45 Euro aus dem Ausland sieht das deutsche Zollrecht keine Gebühren vor. Bei Werten zwischen 45 und 700 Euro betragen die Gebühren 15 bis 17,5 Prozent des Warenwerts. Übersteigt der Wert des Präsentes 700 Euro, rechnet der Zoll die Zahlungen je nach Warenart gesondert aus.

Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa/tmn)

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