Wohnberechtigungschein, wann und wie kann man ihn beantragen?

Häufig findet man unter den Mietangeboten in den Zeitungen einen Zusatz: „WBS erf.“. Damit ist der Wohnberechtigungsschein gemeint.

Wohungen dieser Art werden vom Staat, Land und/oder Kommunen gefördert und sind daher sehr günstig. Ein Wohnberechtigungsschein beantragt man bei seiner zuständigen Stadtverwaltung in der Abteilung Wohungsamt. Je nach Stadt kann das aber auch das Bürgeramt, Bürgerbüro oder in Ausnahnefällen (z.B. Privatinsolvenz) auch bei dem Sozialamt sein. Wer einen WBS beantragt muss sein Einkommen nachweisen und damit rechnen, dass dieses geprüft wird. Während das einfache Wohngeld nach dem Verdienst der vergangenen 12 Monate erteilt wird, wird der WBS nach dem zu erwartenden Einkommen der zukünftigen 12 Monate für die Dauer von einem Jahr erteilt. Nach Ablauf der 12 Monate muss er neu beantragt werden.

Die Einkommensgrenzen können in den verschiedenen Bundesländern etwas variieren:

Einkommensgrenzen, jährlich:
Einzelperson 12.000 Euro
mit Ehepartner oder sonst. Angehörigen 18.000 Euro
mit Ehepartner und Kind 22.600 Euro
mit Ehepartner und. zwei Kindern 27.200 Euro

Pro Kind, welche im Haushalt lebt, steigt die Einkommensgrenze um 4.100 Euro.

Eine minimale Überschreitung der Einkommensgrenzen ist nicht relevant. Ein Einkommen kann auch bis zu 5% über der Grenze liegen. Bei den meisten Ämtern wird der WBS trotzdem erteilt.

2 Comments

  • Julien

    Ich musste mir letztens auch einen Wohnberechtigungsschein beantragen weil ich mich von meiner Freundin getrennt habe. Hat eigentlich alles gut geklappt und nach 2 1/2 Wochen hatte den WBS auch 🙂

    Gruß
    Julien

  • Tine

    Blöde frage jetzt mal….bezieht sich das auf Brutto oder Nettoeinkommen?
    Das steht echt nirgens!
    Und mal ehrlich ´nach steuer uns soweiter is vom Lohn/Gehalt!

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