Wohn-Riester – das ändert sich 2014!

Riester-Sparen steht in Deutschland für die Hauptsäule der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. 2008 wurde mit der sogenannten Eigenheim-Rente – umgangssprachlich Wohn-Riester genannt – das Anlagespektrum erweitert. Seitdem fällt auch der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in den Bereich der Riester-Förderung. Zum Jahreswechsel 2013/2014 sind beim Wohn-Riester weitere Verbesserungen in Kraft getreten. Sie machen diese Form der privaten Vorsorge künftig noch attraktiver. Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Schnellere Entschuldung durch frühere Entnahmen

Seit Jahresbeginn werden erstmals Entnahmen aus Riester-Sparverträgen bereits in der Ansparphase förderunschädlich zugelassen. Voraussetzung ist, dass die entnommenen Beträge zur schnelleren Tilgung von Krediten für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Bisher konnten solche Entnahmen erst in der Auszahlphase erfolgen. Mit dieser Neuregelung trägt der Gesetzgeber der Zinssituation und Kapitalmarktlage Rechnung. Angesichts anhaltend niedriger Zinsen und fehlender Anlagealternativen stellen vorzeitige Kredittilgungen ein hochrentierliches Investment dar. Dank der Änderung kann Sparkapital jetzt früher dafür eingesetzt werden. Die Entnahmemöglichkeit gilt für alle Arten von Riester-Verträgen – Rentenversicherungen, Bank- und Fondsparpläne sowie Bausparverträge. Bedingung für Entnahmen ist, dass mindestens 3.000 Euro abgezogen werden und auf dem Vertrag ein Kapitalgrundstock von mindestens 3.000 Euro verbleibt.

Seniorengerechtes Umbauen möglich

Eine weitere Verbesserung betrifft die Nutzung von Wohn-Riester für Umbauten. Bisher konnte die Eigenheim-Rente nur zum Kauf bzw. zum Bau einer Immobilie sowie zur Entschuldung eingesetzt werden. Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen wurden nicht gefördert. Dies ändert sich jetzt. Im Fokus steht dabei alters- und behindertengerechtes Wohnen, das sich vor allem in Barrierefreiheit zeigt. Besteht das Eigentum länger als drei Jahre, müssen zum Erhalt der Förderung mindestens 20.000 Euro für barrierefreien Umbau investiert werden, bei kürzerem Eigentum mindestens 6.000 Euro. Die Hälfte der Investition muss dabei DIN-Vorgaben für barrierefreies Wohnen erfüllen, und auch die andere Hälfte muss für Barrierefreiheit eingesetzt werden. Angesichts des zunehmenden Durchschnittsalters wird der Bedarf für seniorengerechtes Wohnen größer. Insofern ist die Flexibilisierung zu begrüßen.

Wohn-Riester darf mit umziehen

Neben diesen beiden dargestellten Änderungen wurde der Wohn-Riester auch noch in anderen Punkten verbessert. So darf die Förderung künftig mitgenommen werden, wenn das Wohneigentum – zum Beispiel wegen Umzug – gewechselt wird. Bisher war das nicht möglich.


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