Wohin mit beschädigten Geldscheinen?

Frankfurt/Main – Das Geld ist manchmal schneller weg als gedacht. Ein unachtsamer Augenblick, und der Hund schnappt sich ein paar Scheine und zerfleddert sie mit seinen scharfen Zähnen. Oder die Banknoten werden versehentlich in der Waschmaschine mitgewaschen.

Mitunter landen sie sogar im Aktenschredder oder vermodern in einem Kellerversteck. Stellt sich die Frage: Sind solche Scheine wertlos?

Wann gibt es Ersatz durch die Bundesbank?

«Nicht unbedingt», sagt Sven Bertelmann, Leiter des Nationalen Analysezentrums der Bundesbank in Mainz. Die Bundesbank leistet für beschädigte Banknoten Ersatz. Die Voraussetzung: Es wird mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt. Oder wenn nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen vernichtet wurden.

«Fachleute unterscheiden, ob ein Geldschein fit ist für den Zahlungsverkehr, oder eben unfit, also zum Beispiel ausgebleicht, zerrissen oder geklebt», erklärt Elke Vincke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Für den Verbraucher sind die Grenzen zwischen «fit» und «unfit» nicht ohne weiteres erkennbar.

In welchen Fällen ist der Schein noch gültig?

Ist ein Geldschein nur leicht beschädigt, zum Beispiel eingerissen, kann er getrost noch beim Einkauf zum Bezahlen verwendet werden. Im Prinzip ist so ein Geldschein als Zahlungsmittel gültig. «Der Handel muss sogenannte umlauffähige Banknoten annehmen», erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland in Berlin.

Aber er kommt oft auch Kunden entgegen, die mit nicht mehr umlauffähigen Banknoten zahlen wollen. «Überschaubare Beschädigungen und kleinere Beschriftungen sind in der Regel kein Problem und werden akzeptiert», so Binnebößel. «Die beschädigten Scheine gibt der Händler dann aber nicht wieder in Umlauf, sondern führt sie an die Bundesbank zurück.»

Den Schein einsenden

Diese Möglichkeit haben auch Verbraucher: Sie können das Geld zu einer Bundesbank-Filiale bringen. Oder sie schicken es mit der Post an das Nationale Analysezentrum. Sie können es oftmals auch bei Bank oder Sparkasse einreichen, die es dann ebenfalls an die
Bundesbank weiterleiten. «Auch wenn Sparkassen nicht verpflichtet sind, beschädigte Scheine zu ersetzen, klappt der Umtausch meist problemlos», sagt Vincke.

Ganz harte Fälle sind aber direkt bei der Bundesbank am besten aufgehoben. Dazu gibt es auf der Homepage der Bundesbank einen entsprechenden
Antrag. Es kommt gar nicht so selten vor, dass der Backofen als Versteck für die Geldbörse dient. Vergisst der Besitzer das und stellt den Ofen an, verkohlt das Geld samt Portemonnaie.

Doch keine Sorge: Im Analysezentrum der Bundesbank in Mainz können die Experten selbst aus stark verbrannten, vermoderten oder verklebten Klumpen oft noch etwas herausholen.

Wenn das Geld verbrannt ist

«Auch wenn es aussichtslos scheint, sollten sich Kunden nicht scheuen, so etwas bei der Bundesbank abzugeben oder einzuschicken», rät Sven Bertelmann. Seine Bitte: Alles so lassen, wie es war.

Selbst kleinste Teile beziehungsweise Reste wie zum Beispiel Asche sollten so verpackt werden, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Die Experten im Analysezentrum haben Methoden und Erfahrungen, um herauszufinden, wie viel Geld verbrannt oder anderweitig beschädigt ist und was davon zu ersetzen ist.

Bei Scheinen, die «repariert», also geklebt wurden, ist besondere Vorsicht angebracht. «Hier sollten Verbraucher anhand der Seriennummer prüfen, ob es sich überhaupt um Teile desselben Geldscheins handelt», so Bertelmann. Nur so kann man sicher sein, den Gegenwert des Scheines ersetzt zu bekommen.

Fotocredits: Silas Stein,Nils Thies,Die Hoffotografen,Franziska Gabbert
(dpa/tmn)

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