Wie gegen Werbung per Post wehren?

Stuttgart – Wenn Verbraucher Werbung im Briefkasten nicht haben wollen, müssen sie darauf explizit hinweisen. In der Regel reicht es, wenn man einen entsprechenden Aufkleber deutlich sichtbar am Briefkasten oder der Haustür anbringt.

Darauf macht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufmerksam. Allerdings kann dieser Hinweis bei persönlich adressierter Werbung nutzlos sein. Die Verbraucherschützer raten dann, die jeweilige Firma direkt anzuschreiben oder sich in die sogenannte
Robinsonlisteeinzutragen.

Denn dann streichen Werbeunternehmen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband sind, Verbraucher aus ihren aktuellen Adressenlisten.

Fotocredits: Falko Siewert
(dpa/tmn)

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