Wer muss die Bestattungskosten tragen?

Königswinter – Bei Bestattungen gilt: Der Erbe muss die Kosten tragen. Doch was ist, wenn es keine Erben gibt?

In dem Fall sind zunächst Unterhaltspflichtige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder in der Pflicht. Voraussetzung ist, dass deren Unterhaltspflicht bis kurz vor den Tod bestanden hat. Darauf macht der Verein Aeternitas aufmerksam.

Es kann auch weder Erben noch unterhaltspflichtige Personen geben. Dann müssen meist die sogenannten Bestattungspflichtigen einspringen. Wer das ist, regeln die Bundesländer in ihren Bestattungsgesetzen. In der Regel stünden hier Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vor den Kindern und Eltern in der Reihenfolge vorne, so die Experten. Am Ende müssten demnach häufig die Personen, die womöglich ein Erbe ausgeschlagen haben, trotzdem die Bestattungskosten tragen.

Wer nachweislich diese Kosten nicht stemmen kann, könne beim Sozialamt finanzielle Hilfe dafür beantragen.

Fotocredits: Jens Büttner
(dpa/tmn)

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