Wenn Firmen einen Wirtschaftsdetektiv einschalten

Viele Arbeitgeber vertrauen Ihren Mitarbeitern und halten sie für tüchtige und zuverlässige Betriebsangehörige, doch leider ist das nicht in allen Firmen so. Wenn sich verdächtige Sachverhalte häufen, kommen Zweifel auf. Wie Wirtschaftsdetekteien diese ausräumen oder bekräftigen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Einsatz bei Verdachtsfällen

In Firmen sollte der Einsatz von Detektiven nicht aber als vorsorgliche Maßnahme angesehen werden, sondern nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte von Mitarbeitern und Kunden sollten nicht verletzt werden. Im Rahmen von Firmenaufträgen sind die Tätigkeitsbereiche, die ein Wirtschaftsdetektiv abdeckt, sehr zahlreich. So zählt die Beobachtung vom Blaumacher, der in der Zeit, in der er krankgeschrieben ist, für einen anderen Arbeitgeber tätig ist oder das Observieren von Kassenpersonal in Supermärkten dazu. Kommt es dort zu einer Diskrepanz zwischen Inventurbestand und den tatsächlich vorhanden Waren, sollten sie aktiv werden. Kassen gehören in Firmen ebenfalls zu den kritischen Bereichen, in denen sich Mitarbeiter widerrechtlich zum Schaden des Unternehmens bereichern können.

Rechtlich nicht verboten

Arbeitsrechtlich sind die Informationen die ein Wirtschaftsdetektiv vor Gericht liefert zugelassen und die Kosten können, sofern sie zur Aufklärung dienlich waren, auch wie die Verfahrenskosten von der unterlegenen Partei zurückverlangt werden. Im einem mehr außerhalb der Firma gelegenen Tätigkeitsbereich achten die Wirtschaftsdetektive auf die Einhaltung von Fahrtenbüchern des Außendienstes oder dem tatsächlichen Erfüllen des vertraglich vereinbarten Arbeitsumfangs außerhalb des Unternehmensumfeldes. Säumige Kunden können ebenfalls in gewissem Maße in Augenschein genommen werden, um vielleicht doch noch die Rechnung bezahlt zu bekommen oder um zu sehen, ob eine Pfändung sinnvoll ist.

Meist ist die Beobachtung keine Schikane

Meistens ist es nicht die reine Neugier oder ein übersteigertes Kontrollbedürfnis des Arbeitgebers, die in Firmen den Einsatz vom Wirtschaftsdetektiv auslöst. Um Schaden von der Firma abzuwenden und um die ehrlichen Mitarbeiter von Verdacht und Zweifeln zu entlasten, ist es oft nötig, Hilfe von außerhalb zu bekommen. Die schwarzen Schafe werden im besten Fall erkannt und der Betriebsfrieden bleibt erhalten. Zahlreiche weitere Informationen über die Detektivtätigkeit erhalten sie im Internet.

Bildquelle: Matteo Groppo – Fotolia

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