WeltverbraucherInnentag

Gestern, am 14. März 2008, war VerbraucherInnentag. Damit feiert der VerbraucherInnentag seinen 15. Geburtstag. Der erste WeltverbraucherInnentag wurde im Jahre 1983 begangen. Seitdem ist der WeltverbraucherInnentag ein wichtiges Instrument zur Mobilisierung der weltweiten konsumierenden BürgerInnen geworden. An diesem Tag finden weltweite Aktionen statt, die das Thema Verbrauch und VerbraucherInnenschutz in den Mittelpunkt stellen.

Der WeltverbraucherInnentag basiert auf vier Grundrechten der VerbraucherInnen, die erstmals vom ehemaligen US-Präsident John F. Kennedy formuliert wurden: Recht auf Sicherheit, Recht auf Information, Recht auf Entscheidung und das Recht angehört zu werden. Diesen vier von Kennedy initiierten Rechte, wurden im Laufe der Zeit von den VerbraucherInneninitiativen weitere vier Rechte hinzugefügt: Recht auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse, Recht auf Entschädigung, Recht auf Bildung und das Recht auf eine unbelastete Umwelt. Zusammen ergeben diese Rechte die philosophische und ideologische Basis, mit der VerbraucherInneninitiativen arbeiten.

Nachdem 1983 der erste WeltverbraucherInnentag begangen wurde, adaptierte auch die UNO 1985 die von den VerbraucherInnen formulierten Rechte in ihre Charta. Dadurch bekam der Verbraucherschutz nicht nur eine wirkliche Legitimität, sondern auch eine weltweite Rechtsgültigkeit. In den USA lautete das Motto zum diesjährigen WeltverbaucherInnentag: „Junk Food Generation. Consumer Rights Campaign to Stopp the marketing of unhelathy food to children.”

Jeder WeltverbraucherInnentag steht unter einem anderen Motto. In der Bundesrepublik lautete das diesjährige Motto „Strom sparen. Konto und Klima schonen“. Die dazu stattgefundenen Aktionen findet man auf den jeweiligen Webseiten der Landesverbraucherzentralen.