Welches Nachlassgericht einen Erbschein erteilen kann

Hamm – Um sich als Erbe auszuweisen, wird meist ein Erbschein benötigt. Erteilen kann diesen Erbschein aber nur das örtlich zuständige Nachlassgericht. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor (Az.: 15 W 111/17).

In dem verhandelten Fall wechselte die Erblasserin vor ihrem Tod mehrmals ihren Aufenthaltsort: von einem Pflegeheim zurück in ihre bisherige Wohnung und dann in eine Seniorenresidenz in einer anderen Stadt, die zu einem anderen Amtsgerichtsbezirk gehört. Der testamentarische Alleinerbe erhielt von dem Nachlassgericht ihres bisherigen Wohnsitzes einen Erbschein.

Allerdings hatte dieser Erbschein nach Ansicht des OLG Hamm keine Gültigkeit. Denn das Amtsgericht im Bezirk der zuletzt von ihr bewohnten Seniorenresidenz sei das zuständige Nachlassgericht, erklärten die Richter. Der vom Nachlassgericht des bisherigen Wohnsitzes ausgestellte Erbschein musste eingezogen werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass zwei – gegebenenfalls inhaltlich abweichende – Erbscheine erteilt werden.

Über das Urteil berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Fotocredits: Maja Hitij
(dpa/tmn)

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