Was versteht man unter einer integralen Vermögensverwaltung?

Die Leistungen einer Vermögens-verwaltung gehen schon weit über die einer Anlageberatung hinaus, denn ein Verwalter trifft mit Ihrer Vollmacht selbst Anlageentschei-dungen. Aber es gibt Abstufungen im Umfang der Dienstleistungen, die ein Asset-Management erbringen kann.

Integrale Vermögensverwaltung – aus einer Hand

Laut Definition der Bankenaufsicht beinhaltet eine Vermögensverwaltung schlicht und einfach die Finanzportfolioverwaltung, eine weitergehende Reglementierung gibt es nicht. In der Praxis bedeutet der Zusatz „integral“ das Zusammenführen verschiedener Dienstleistungen bezüglich eines Vermögens unter einem Dach. Diese Form der Vermögensverwaltung übernimmt also alle Aufgaben, die rund um ein Vermögen anfallen können:

  • die Analyse des Vermögens
  • Maßnahmen zur Optimierung und Ausrichtung entsprechend Ihrer Vorgaben
  • die steuerliche Gestaltung
  • Festlegung und Umsetzung der Erbschafts- oder Nachfolgeregelungen bis hin zur Vollstreckung und Überwachung von Testamenten

Im Prinzip übernimmt ein solcher Verwalter die Funktion eines Finanzchefs innerhalb eines Familienverbundes oder Unternehmens und arbeitet selbständig mit umfangreichen Vollmachten entsprechend der vereinbarten Vorgaben.

Dienstleistungen für große Vermögen

Naturgemäß rentieren sich diese umfangreichen und anspruchsvollen Arbeiten nur bei größeren Vermögen, da verschiedene Spezialisten in einem Haus direkt zusammenarbeiten müssen, um für die Klienten die größten Vorteile, Effekte und eine hohe Qualität in der Beratung zu gewährleisten. Sie müssen so nicht mehr separate Steuerberater oder Rechtsanwälte beauftragen, alle notwendigen Dienstleistungen werden durch die integrale Vermögensverwaltung gestellt. Die Auswahl eines passenden Verwalters ist demzufolge gar nicht so einfach, denn die Ansprüche sind sehr hoch. Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, sind umfangreiche Recherchen, Referenzen und Empfehlungen umso wichtiger. Auch auf die vertragliche Gestaltung, die ja weitreichende Vollmachten beinhalten muss, sollte größter Wert gelegt werden, denn die Höhe von zu erzielenden Provisionen für Geldanlagen darf bei der Entscheidung eines Vermögensverwalters keine Rolle spielen. Transparenz und Kostenkontrolle sowie ein regelmäßiges professionelles Reporting gehören deswegen unbedingt zu den Entscheidungskriterien.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Vertrauen basiert auf guten Erfahrungen und muss nach und nach wachsen. Das gilt insbesondere für die Vermögensverwaltung, die entsprechend der Vollmachten und Vorgaben eigenständig Entscheidungen bezüglich der notwendigen Anlagestrategien trifft. Werden darüber hinaus auch weitergehende Dienstleistungen, wie zum Beispiel Steueroptimierung, Erbschaftsregelungen und Testamentsüberwachung, übernommen, muss der Vermögensverwalter äußerst professionell und kompetent aufgestellt sein.

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