Was tun, wenn der Lohn ausbleibt? Diese Rechte haben betroffene Arbeitnehmer

Manche Arbeitnehmer blicken schockiert auf ihren Kontoauszug: Sie sehen auf Anhieb, dass ihnen eine Lohnzahlung fehlt. Manchmal kann es sich um ein Versehen handeln, dass der Arbeitgeber bald behebt. Oftmals kann das Unternehmen aber schlicht nicht zahlen, Betroffene müssen dann rasch auf ihrem Recht bestehen.

Bei fehlendem Lohn zeitnah reagieren

Im ersten Schritt sollten Arbeitnehmer immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Eventuell lief bei der Überweisung etwas schief, dann lässt sich das Problem schnell klären. Wenn sich der Unternehmer aber in Ausreden flüchtet, sollten das Betroffene nicht auf sich sitzen lassen. Nach bestimmten Fristen, meist nach drei Monaten, können sie nämlich den Anspruch auf das Gehalt komplett verlieren. Und schon zuvor können sich massive finanzielle Probleme einstellen. Deshalb sollten sie sich nicht vertrösten lassen, sondern eine schriftliche Abmahnung formulieren. Diese sollte die exakte Bruttohöhe des geforderten Lohns sowie eine Zahlungsfrist enthalten.

Den Rechtsweg beschreiten

Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, sollten Betroffene das Arbeitsgericht bemühen. Sie können dort eine Zahlungsklage einreichen. Beschäftigte können zwischen zwei Formen wählen: Erstens können sie die Forderung formlos einreichen, die Rechtsantragsstelle schreibt sie gebührenfrei um. Zweitens können Arbeitnehmer einen Anwalt beauftragen. Das kostet zwar Geld, erweist sich aber häufig als kluge Investition. Bestenfalls verantwortet dieser auch die Abmahnung zuvor. Sieht sich ein Betroffener ohne juristischen Beistand mit einem Fachanwalt der Gegenseite konfrontiert, droht zumindest eine teilweise Niederlage. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel die Rechtmäßigkeit der Forderungen bestreiten, etwa bei Überstunden. Er kann auch zu Tricks greifen: Dann zahlt er zum Beispiel ein Gehalt nach, deklariert es aber als aktuelle Lohnzahlung. Der Anspruch auf die alten Gehälter kann so verfallen, wenn wenig später die Fristen verstreichen. Diesen juristischen Fallstricken entgehen Arbeitnehmer nur mit einem kompetenten Anwalt. Wem dazu das Geld fehlt, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Eine Rechtsschutzpolice oder eine Gewerkschaft übernehmen die Kosten grundsätzlich. Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Anwalt sind, der sich auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert hat, besuchen Sie diese Website. Hier finden Sie auch Informationen zu anderen Themen wie Datenschutzrecht, Datenschutz in sozialen Netzwerken, Kündigungsschutz etc.

Bei Verfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Bei ausstehenden Löhnen sollten sich Beschäftigte nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber irgendwann zahlen wird. Sie können komplett umsonst gearbeitet haben. Deswegen sollten sie aktiv werden, am besten mit anwaltlicher Unterstützung. Erst wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet, können sie auf das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur setzen. Nach einem Antrag erhalten sie bis zu drei Monate rückwirkend Gehalt.

Foto: Peter Atkins – Fotolia



Werbung