Warnung vor Feuerwerkskauf im Ausland

Berlin – «Drei, zwei, eins.» Alle halten sich die Ohren zu, aber nichts passiert. Der als besonders stark angekündigte illegale Böller auf einem Testgelände der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin zündet nicht.

Vermutlich, weil es in Strömen regnet. Der Nachbau einer Menschenhand, der den Knaller auf einem Versuchstisch hält, bleibt diesmal unversehrt – ein normaler Knaller hatte sie vorher oberflächlich beschädigt.

Anstatt die Folgen einer «Polenböller»-Explosion für Finger zu demonstrieren, können die Pyrotechnik-Experten der BAM nun immerhin noch zeigen, wie man mit Blindgängern umgeht. Man nähert sich bloß kein zweites Mal mit dem Streichholz, fummelt nicht daran herum. Ende der Vorführung.

Unterschätztes Risiko

Die
BAM zeigt jedes Jahr auch, wie der richtige Umgang mit Feuerwerk aussieht. Denn Raketen, Böller und andere Knaller verletzen am Jahresende regelmäßig Menschen – mal denjenigen, der sie abfeuert, mal Unbeteiligte. Ein Teil der Opfer zieht sich zum Beispiel Verbrennungen zu. Geht jedoch ein hierzulande illegaler Knaller wie ein sogenannter Polenböller versehentlich in der Hand hoch, kann das mehrere Finger kosten. Und auch Todesfälle kommen vor – allein in Brandenburg starben voriges Silvester unabhängig voneinander zwei Männer. Einer hatte sein Feuerwerk selbst gebaut.

Klar, dass bei der BAM vor Manipulationen auf Schärfste gewarnt wird. Aber die Menschen scheinen die Risiken nicht immer leichtfertig, sondern oft auch unwissentlich einzugehen. Die BAM-Experten machen klar: Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass im EU-Ausland gekauftes Feuerwerk automatisch sicher und auch in Deutschland legal ist. Denn neben EU-Regelungen gibt es auch noch länderspezifische Vorgaben.

Deshalb kann der Böller aus Polen statt mit Schwarzpulver mit anderen «brisanten Substanzen» gefüllt sein, wie Pyrotechnik-Fachmann Christian Lohrer von der BAM sagt. Er spricht von einem sogenannten Blitzknallsatz, der sehr viel stärker reagiere. Damit gehen höhere Temperaturen und ein heller Lichtblitz einher. In Südeuropa hingegen seien beispielsweise deutlich lautere Feuerwerkskörper erlaubt, sagt sein Kollege Martin Dümmel.

Feuerwerkskörper von seriösen Händlern

Zur Verwendung in Deutschland solle man sein Feuerwerk auch hierzulande kaufen, in «vertrauenswürdigen Läden» und nicht etwa aus Kofferräumen an Autobahnparkplätzen, betont Lohrer.

Dass der Feuerwerksverkauf in Deutschland laut BAM erst am 28. Dezember beginnt, hält manche Menschen nicht auf: Das machte eine große Razzia in der Vorwoche deutlich, bei der es um den Online-Handel mit illegalem Feuerwerk ging. Unter anderem fingen Ermittler 74 Pakete auf dem Weg zu Käufern ab. Der Inhalt sei «absolut lebensgefährlich», hieß es dazu bei Staatsanwaltschaft. Käufer wüssten nicht, «auf was sie da sitzen».

Und auch im Grenzgebiet zu Polen reißen die Funde durch den Zoll nicht ab – mit bis zu zehn Tonnen beschlagnahmter Pyrotechnik wird in diesem Jahr gerechnet. Darunter ist laut Hauptzollamt Frankfurt (Oder), das für die brandenburgische Grenze zu Polen zuständig ist, immer häufiger gefährliche Ware, die zwar zertifiziert ist, aber nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet werden darf.

Nicht nur die Herkunft der Knaller, auch das falsche Hantieren damit kann den Fachleuten zufolge böse enden. BAM-Expertin Heidrun Fink betont, dass Raketen keinesfalls aus der Hand abgefeuert und Böller nicht geworfen werden dürften.

Weil leere Flaschen für den Raketenstart oft zu unstabil seien, stellt sie eine Sektflasche für zusätzlichen Halt noch in eine Getränkekiste. «Nach dem Anzünden direkt in den Mindestabstand begeben!», appelliert Fink. Dieser betrage bei Raketen, Batterien und Knallkörpern acht Meter. Ein Radius, der an Silvester in Städten selten zu sehen ist.

Auf diese Kennzeichnung müssen Käufer achten

Wer Verletzungen vermeiden will, greift am besten zu geprüften Produkten, erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Geprüftes Feuerwerk erkennen Käufer am CE-Zeichen und an der Registriernummer. Diese enthält die Kennnummer der Stelle, die die Feuerwerkskörper geprüft hat. In Deutschland ist das die BAM. Sie hat die Kennnummer 0589, die am Anfang jeder Registriernummer steht.

Es folgt die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer. Eine vollständige Registriernummer kann also etwa 0589-F2-1254 lauten, nennt die BAM als Beispiel. Das CE-Zeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Zur Feuerwerkskategorie F1 gehören zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Party-Knaller. Diese Waren dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden. Gekauft werden dürfen diese Artikel auch von Minderjährigen ab 12 Jahren.

Raketen, Batterien, Römische Lichter oder Knallkörper gehören zur Feuerwerkskategorie F2. Diese Artikel dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr laut BAM vom 28. bis 31. Dezember.

Fotocredits: Gregor Fischer
(dpa)

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