Von steuerlichen Vorteilen bei der Riesterrente profitieren

Bei der Riester Rente handelt es sich um ein Finanzprodukt, dass vom ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erfunden wurde. Bei der Riester Rente handelt es sich um ein staatlich unterstütztes Spar-Modell (private Altersvorsorge), dass umfassende Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) bietet. Darüber hinaus können sich „Riester-Rentner“ auch über günstigere Abzüge als Sonderausgaben erfreuen.

Die Beiträge können bei dem Modell der Riester Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die steuerpflichtigen Personen werden beim Finanzamt direkt für eine günstigere Lösung eine so genannte „Günstiger-Prüfung“ berücksichtigt. Die Steuervorteile bei der Riester-Rente können vor allem für gutverdienende Bürger interessant sein, so dass sich dann auch keine Kündigung der Riester Rente lohnen würde. Die Zulagen in Form der Altersvorsorgezulage können vor allem für Familien mit Kinder interessant sein.

Bei der Riester-Förderung von steuerlichen Vergünstigungen profitieren

Sonderausgaben können bei der Riester-Rente bis zu 2100 Euro betragen. Der Betrag von 2100 Euro ist der Höchstbetrag, der bei der Riester-Förderung akzeptiert wird. Förderungen werden bei der Berechnung mitgezählt, somit werden Beträge die der Staat als Förderung zahlt direkt als Vorsorgeaufwand anerkannt.
Die Beträge der Förderung werden als geleistete Zahlung vom Steuerbürger angesehen. Erkennt das Finanzamt, dass der steuerliche Vorteil die Förderung vom Staat überschreitet, dann wird die Förderung rückgängig gemacht und stattdessen der Steuervorteil gewährt.

Altersvorsorgezulage

Bei der Riester-Rente können alle Interessenten von einer Kinderzulage, für jedes Kind, profitieren. Die Zulage für jedes Kind beträgt jährlich 185 Euro. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember 1997 geboren sind, beträgt die Kinderzulage ganze 300 Euro.
Neben der Kindergeldzulage können Nutzer bei der Riester-Rente auch von einer Grundzulage profitieren. Beide Zulagen stellen zusammen die Altersvorsorgezulage. Die Zulage für die Riester-Rente kann mit einem Zulagenrechner ermittelt werden, welcher von der deutschen Rentenversicherung für die Nutzung im Internet bereitgestellt wird.

Quelle: moneytalk24.de